Roy & Roy Rechtsanwälte
Bei den Mühren 70
20457 Hamburg

Tel.: (040) 254 970 72
Tel.: (040) 254 971 47
Fax: (040) 254 970 73
info@kanzlei-roy.de

Geschäftszeiten:
Montag - Donnerstag:
09:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 13:00 Uhr

Für die Nutzung dieser Internet-
seite gelten die hier abrufbaren Nutzungsbedingungen.

Mit dem hvv zu uns

Aktuelle Urteile
  • Anwalt Verkehrsrecht Hamburg
  • An dieser Stelle präsentieren wir Ihnen in regelmäßigen Abständen aktuelle Urteile zum Thema Verkehrsrecht.
  • 28.02.2024
  • Anwalt Verkehrsrecht Hamburg: Reagiert Ampel mit Kontaktschleife nicht auf Radfahrer, liegt kein Rotlichtverstoß vor, weil Haltesignal (teil-) nichtig ist.
  • OLG Hamburg, Beschluss vom 11.09.2023, Az.: 5 ORbs 25/23
  • 11.10.2023
  • Anwalt Verkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis bei Unfallflucht. Ein bedeutender Schaden an fremden Pkw liegt in Hamburg ab 1.800 EUR vor.
  • LG Hamburg, Beschluss vom 09.08.2023, Az.: 612 Qs 75/23
  • 15.01.2023
  • Verkehrsrecht: Abschleppkosten nicht zu erstatten, wenn Unternehmer Pkw kostenlos für Parkplatzeigentümer entfernt. (von uns erstritten)
  • AG Winsen (Luhe), Urteil vom 30.08.2022, Az.: 24 C 181/22
  • 20.07.2022
  • Straßenverkehrsrecht: Alleinhaftung des nicht blinkenden Linksabbiegers bei Verkersunfall mit Überholendem.
  • LG Hamburg, Urteil vom 24.03.2022, Az.: 331 O 340/20
  • 14.05.2022
  • Ordnungswidrigkeitensrecht: Eine "Rettungsgasse" ist gem. § 11 Abs. 2 StVO nicht im städtischen Verkehr zu bilden. Dort gelten andere Maßstäbe.
  • LG Hamburg, Urteil vom 18.02.2022, Az.: 306 O 471/20
  • 04.03.2022
  • Verkehrsrecht: Verletzung elterlicher Aufsichtspflicht bei Unfall eines begleiteten minderjährigen Radfahrers mit Fußgänger.
  • LG Hamburg, Urteil vom 03.12.2021, Az.: 302 O 147/20

Verkehrsrecht / Schadensregulierung

Bußgeld und Fahrverbot

Anwalt Verkehrsrecht Hamburg


Symbolfoto Anwalt Verkehrsrecht HamburgAnwalt Verkehrsrecht Hamburg: Die Kanzlei Roy & Roy Rechtsanwälte in Hamburg ist im gesamten Verkehrsrecht tätig. Dieses bildet den Oberbegriff für verschiedene Rechtsgebiete, die im Zusammenhang mit der Fortbewegung im Straßenverkehr stehen. Im Mittelpunkt steht jedoch die Schadensregulierung. Relevant werden aber häufig auch Fragen aus dem Fahrerlaubnisrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Rahmen der Schadensregulierung neigen Versicherungen leider dazu, ihren Haftungsanteil gering zu halten, was nicht selten zu Verzögerungen führt. Zur Durchsetzung von Ansprüchen im Verkehrsrecht ist dann oftmals ein Anwalt erforderlich. Wie der Begriff Rechtsanwalt Verkehrsrecht Hamburg bereits andeutet, sind wir vorwiegend in Hamburg tätig. Da sich Verkehrsunfälle aber allerorts ereignen können, vertreten wir unsere Mandanten auch überregional.


Was wir für Sie tun:

  • Umfassende Unfall- bzw. Schadensregulierung
  • Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen
  • Unterstützung bei allen Fahrerlaubnisangelegenheiten
  • Beratung bei Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Aufbauseminar, MPU
  • Hilfe bei Fahrzeug-Kaufverträgen (z.B. Anfechtung / Gewährleistung)
  • Anwalt Verkehrsrecht Hamburg - auch bundesweit



Verkehrsunfall und Unfallmanipulation

Die Bezeichnung Anwalt Verkehrsrecht Hamburg lässt erahnen, dass die Schadensregulierung von Unfallschäden zu den Hauptaufgaben des Rechtsanwalts gehört. Wer die Schuld am Verkehrsunfall trägt, hängt oftmals von den Einzelheiten des Unfallgeschehens ab und kann nur nach gründlicher Prüfung geklärt werden. Häufig verweigern Versicherer die Schadensregulierung mit fehlerhaften Einschätzungen. Dann sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Neben Kraftfahrern können auch Radfahrer und Fußgänger nach einem Unfall in Anspruch genommen werden. Für den Geschädigten liegt auch dann ein Unfall vor, wenn er Opfer einer Unfallmanipulation geworden ist. Hierbei wird häufig die Unaufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer bewusst ausgenutzt, um einen Versicherungsfall vorzutäuschen. Es handelt sich dabei um Verkehrsstraftaten. Zur Bearbeitung derartiger Fälle ist es erforderlich, dass der Anwalt zunächst Einsicht in die Verkehrsunfallakte nimmt.

Haftungsverteilung

Die Frage der Haftungsverteilung ist häufig der Dreh- und Angelpunkt von Verkehrsunfällen, die wir unter dem Begriff Anwalt Verkehrsrecht Hamburg bearbeiten. Oftmals bleibt aber ungeklärt, wen die Schuld trifft. Ist dem Geschädigten ein Mitverschulden am Unfall anzulasten, wird hinsichtlich der Verursachungsbeiträge eine Haftungsquote gebildet. Auch die sog. Betriebsgefahr eines Fahrzeuges ist zu berücksichtigen. Diese geht von im Betrieb befindlichen Fahrzeugen aufgrund ihrer abstrakten Gefährlichkeit aus, ohne dass den Fahrzeugführer selbst ein Verschulden trifft. Sie kann jedoch bei erheblichen Verkehrsverstößen vollständig verdrängt werden. Die Haftung wegen der Betriebsgefahr kann allerdings auch entfallen, wenn der Unfall ein unabwendbares Ereignis war bzw. auf höherer Gewalt beruhte.

Schadensersatz

Die Bezeichnung Anwalt Verkehrsrecht Hamburg lässt erkennen, dass wir uns sehr häufig mit Schadensersatzansprüchen beschäftigen. Bei der überwiegenden Zahl von Verkehrsunfällen bleibt es zum Glück bei „Blechschäden“. Neben den eigentlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug können wir auch etwa die folgenden Schadenspositionen zu Ihren Gunsten geltend gemachen:

  1. Abschleppkosten, wenn das Kfz nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher ist
  2. Merkantiler Minderwert, bei Wertminderung aufgrund des Schadens
  3. Nutzungsausfallentschädigung (siehe unten)
  4. Rechtsanwaltskosten, um den Schadensersatzanspruch durchzusetzen
  5. Standgebühren, falls das Fahrzeug längere Zeit auf einem Werkstattgelände steht
  6. Verschrottungs- bzw. Entsorgungskosten


Nutzungsausfallentschädigung

Bei Bedarf machen wir eine Nutzungsausfallentschädigung gegenüber dem Gegner oder dessen Versicherung geltend. Für die Zeitspanne, in der ein Fahrzeug reparaturbedingt nicht zur Verfügung steht, sieht das Verkehrsrecht eine sog. Nutzungsausfallentschädigung vor, wenn das Fahrzeug nicht genutzt werden kann, obwohl der Wille und die Möglichkeit dazu bestehen. Stattdessen kann der Geschädigte aber auch die tatsächlichen Kosten für einen Mietwagen ersetzt verlangen. Gerne berechnen wir die jeweilige Höhe des Nutzungsausfalls für Sie.

Schmerzensgeld

Ist es bei einem Verkehrsunfall zu einem Personenschaden gekommen, so kommt auch die Zahlung von Schmerzensgeld in Betracht, dessen Bemessung insbesondere von der Verletzungsursache, der Schwere der Verletzung sowie den Verletzungsfolgen abhängt. Bei der Bemessung ist ein etwaiges Mitverschulden seitens des Verletzten zu berücksichtigen. Bei der Forderung eines Schmerzensgeldes sollten Sie sich durch einen Anwalt im Verkehrsrecht beraten und vertreten lassen, damit nicht zu viel oder zu wenig gefordert wird.

Verkehrsstrafrecht

Da dem Fahrzeugführer im Verkehrsrecht unter anderem auch strafrechtliche Sanktionen drohen, sind wir als Anwälte häufig mit Delikten aus dem Bereich des Verkehrsstrafrechts betraut. Gegen den Verursacher eines Verkehrsunfalls kann u.U. ein Strafverfahren eingeleitet werden, so etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung, wenn eine Person verletzt wurde. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gibt auch bei „Parkremplern“, die in einer Großstadt wie Hamburg häufig vorkommen, regelmäßig Anlass zu Ermittlungen gegen den Flüchtigen. Aber auch Trunkenheitsfahrten und Fahren ohne Fahrerlaubnis sind oftmals Gegenstand von Ermittlungen. Der Begriff Anwalt Verkehrsrecht Hamburg zeigt, dass wir hauptsächlich in Hamburg tätig sind. Im Verkehrsstrafrecht sind wir aber auch über die Landesgrenzen Hamburgs hinaus tätig. Als Anwälte vertreten wir im Verkehrsstrafrecht auch Unfallopfer oder deren Angehörige.

Fahrerlaubnisentzug

Gerade wenn Sie aus beruflichen Gründen auf Ihren Führerschein angewiesen sind, sollten Sie bei drohendem Fahrerlaubnisentzug einen Rechtsanwalt mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen. Unabhängig von der Bezeichnung Anwalt Verkehrsrecht Hamburg sind wir auch im Umland für Sie tätig. Bei einer Verurteilung wegen eines Verkehrsdelikts droht immer auch die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) mit anschließender Sperre für eine Neuerteilung (§ 69a StGB). Sollte davon abgesehen werden, kann allerdings ein Fahrverbot (§ 44 StGB) verhängt werden. Erweist sich jemand aus anderen Gründen als ungeeignet oder nicht befähigt, Kraftfahrzeuge zu führen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Das Verkehrsrecht bzw. Fahrerlaubnisrecht formuliert dies als zwingende Maßnahme.

Punktesystem / Fahreignungsseminar

Unter den Begriff Anwalt Verkehrsrecht Hamburg fällt auch das Verkehrsverwaltungsrecht. Bei Problemen mit dem Punktestand sollte ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Das Punktesystem ist zum 01.05.2014 reformiert worden. Hierdurch ergeben sich im Verkehrsrecht einige Neuerungen. Das frühere Verkehrszentralregister in Flensburg heißt nun Fahreignungsregister (FAER). Dort werden wie bisher die Punkte aller Autofahrer in Deutschland gesammelt, soweit sie verkehrsrechtlich auffällig geworden sind. Bei einem Punktestand von 1 bis 3 Punkten wird der Inhaber der Fahrerlaubnis vorgemerkt. Sind 4 bis 7 Punkte erreicht, so wird derselbe durch die Behörde (in Hamburg der Landesbetrieb Verkehr) schriftlich ermahnt bzw. verwarnt. Er kann an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilnehmen und u.U. 1 Punkt abbauen. Beim Erreichen von 8 Punkten ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Fahrverbot

Neben der Entziehung der Fahrerlaubnis wird auch die Verhängung eines Fahrverbots als sehr einschneidend empfunden. Viele Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht können ein Fahrverbot nach sich ziehen. Bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h (Innerorts) ist ein Fahrverbot verwirklicht. Häufig kommt die Verhängung von Fahrverboten bei Trunkenheitsfahrten vor. Der Anwalt kann allerdings auf Alternativen zum Fahrverbot hinwirken. Oftmals sind Geschwindigkeitsmessungen ungenau oder Atemalkohol- bzw. Blutalkoholwerte nicht korrekt zurückgerechnet. In diesen Fällen sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen. Gerade Berufskraftfahrer und Pendler sind auf ihren Führerschein angewiesen, denn Mobilität wird immer wichtiger.

Alkohol am Steuer (Alkoholfahrt)

Der Alkoholkonsum am Steuer wird durch das Verkehrsrecht sanktioniert. Je nach gemessener Blut- oder Atemalkoholkonzentration kann es sich bei der Fahrt unter Alkoholeinfluss um eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat handeln. Dies kann weitreichende Konsequenzen haben, denn es kann zu einer empfindlichen strafrechtlichen Verurteilung und der Entziehung der Fahrerlaubnis kommen. Dies trifft Berufskraftfahrer und Pendler besonders hart, denn mitunter hängt die berufliche Existenz am Führerschein. Eine Verteidigung durch einen Anwalt ist hier dringend anzuraten. Möglicherweise kann das Gericht dann von der Entziehung der Fahrerlaubnis absehen. Der Begriff Anwalt Verkehrsrecht Hamburg bringt bereits zum Ausdruck, dass wir in Hamburg tätig sind. Wir werden allerdings überall dort aktiv, wo Sie uns benötigen.

Drogen am Steuer (Drogenfahrt)

Auch der Drogenkonsum wird durch das Verkehrsrecht sanktioniert. Wird ein Fahrzeugführer unter Einfluss von Cannabis (THC) oder härteren Drogen (z.B. Heroin) angetroffen, so kann eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegen. Bei Drogen existieren noch keine festen Größen für die Annahme der Fahruntüchtigkeit. In diesen Fällen hat der Anwalt gute Chancen, eine Strafe abzuwenden. Jedoch kann schon bei einmaligem Konsum die Fahrerlaubnis entzogen werden. Beim Konsum von harten Drogen und bei regelmäßigem Cannabiskonsum wird die Eignung zum Führen eines KFZ verneint. Bei gelegentlichem Cannabiskonsum kommt es darauf an, ob der Konsument zwischen Fahren und Konsum trennen kann. Letzteres kann anhand einer Blutprobe (THC-COOH-Wert) festgestellt werden. Unabhängig von der Bezeichnung Anwalt Verkehrsrecht Hamburg werden wir auch im Umland tätig.

MPU

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) dient im Verkehrsrecht dazu, die Fahreignung einer Person festzustellen. Bestehen etwa wegen der Begehung von Straftaten oder des Alkohol- und Drogenkonsums Bedenken an der Eignung, so kann die Fahrerlaubnisbehörde (in Hamburg der Landesbetrieb Verkehr) anordnen, dass ein entsprechendes Gutachten beigebracht wird. Es gibt aber auch viele andere Anlässe für eine MPU. So etwa der Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung. Stellt sich nach der MPU die Ungeeignetheit einer Person heraus, so ist ihr die Fahrerlaubnis zu entziehen oder die Neuerteilung zu versagen. Gemäß der Bezeichnung Anwalt Verkehrsrecht Hamburg sind wir im Stadtgebiet aber auch im außerhalb für Sie tätig.

Probezeit

Das Verkehrsrecht sieht beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis eine zweijährige Probezeit vor. Diese kann sich bei einem A-Verstoß (z.B. Unfallflucht oder Rotlichtmissachtung) oder zwei B-Verstößen (z.B. Telefonieren mit dem Handy oder versäumter AU / HU) sogar verlängern. Daneben wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Die Nichtteilnahme kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Darüber hinaus gilt in der Probezeit eine 0,0 Promillegrenze. Ein Verstoß hiergegen stellt einen A-Verstoß dar.

Fahrtenbuchauflage

Kann nach einer Zuwiderhandlung im Straßenverkehr der Fahrzeugführer nicht festgestellt werden, so sieht das Verkehrsrecht die Möglichkeit vor, dass die zuständige Verwaltungsbehörde unter bestimmten Umständen eine Fahrtenbuchauflage erteilt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Fahrzeugführer bei einem zukünftigen Verkehrsverstoß feststellbar ist. Fahrtenbuchauflagen werden von der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde erteilt. In diesem Zusammenhang werden wir – wie es der Begriff Anwalt Verkehrsrecht Hamburg bereits andeutet – in Hamburg aber auch im Umland aktiv.

Ordnungswidrigkeiten / Verwarnung

Sieht das Gesetz als Sanktion für einen bestimmten Verkehrsverstoß eine Geldbuße vor, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten wird eine Verwarnung ausgesprochen. Um eine Ordnungswidrigkeit handelt es sich z.B. bei Tempoüberschreitung, Falschparken und bei einem Rotlichtverstoß. Bei letzterem droht allerdings ein Fahrverbot. Wir sind auch auf diesem Gebiet für Sie tätig.

Abmahnung von Falschparkern auf Privatparkplätzen

Wird Ihr Privatparkplatz oder Ihre Grundstücksausfahrt immer wieder zugeparkt? Dies ist nicht nur in Hamburg ein Problem. Sorgen Sie für Abhilfe und sprechen Sie durch Ihren Anwalt eine Abmahnung nebst Aufforderung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung aus, denn das unberechtigte Benutzen Ihres privaten Parkplatzes stellt eine Besitzstörung dar. Unter den Begriff Anwalt Verkehrsrecht Hamburg fällt auch dieser Teil unserer Tätigkeit. Die Polizei wird bei Privatparkplätzen in der Regel nicht tätig. Die Abmahnkosten hat der Falschparker zu tragen. Für den Fall der Wiederholung wird eine Vertragsstrafe fällig. Somit wird der Falschparker effektiv von einem erneuten Falschparken abgeschreckt.

Kfz-Kaufverträge

In einer Großstadt wie Hamburg wird täglich eine Vielzahl von KFZ – Kaufverträgen geschlossen, teilweise geschieht dies auch online über das Internet. Da aber nicht jeder Verkäufer seriös ist, kommt es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, wenn etwa Mängel oder Unfallschäden verschwiegen wurden. Häufig stellt sich ein vertraglicher Haftungsausschluss als unwirksam heraus, so dass wir Ihnen doch zu ihrem Recht verhelfen können. Kaufvertragsprüfungen kommen im Verkehrsrecht recht häufig vor. Im Bereich der Mängelgewährleistung und Anfechtung von Kaufverträgen sind wir ebenfalls für Sie tätig, auch wenn der Begriff Anwalt Verkehrsrecht Hamburg dies nicht sofort erkennen lässt.



© Roy & Roy Rechtsanwälte, Bei den Mühren 70, 20457 Hamburg