Roy & Roy Rechtsanwälte
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Aktuelle Urteile
  • Anwalt Strafrecht Hamburg
  • An dieser Stelle präsentieren wir Ihnen in regelmäßigen Abständen aktuelle Urteile zum Thema Strafrecht:
  • 01.11.2023
  • Wiederaufnahme des Strafverfahrens gem. § 362 Nr. 5 StPO verstößt gegen Mehrfachbestrafungs- u. Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 3 GG und 20 Abs. 3 GG).
  • BVerfG, Urteil vom 31.10.2023, Az.: 2 BvR 900/22
  • 15.05.2023
  • Öffentliche Billigung des russischen Angriffskrieges durch Anbringen des Unterstützungssymbols am KFZ ist gem. § 140 Nr. 2 StGB strafbar.
  • AG Hamburg, Urteil vom 25.10.2022, Az.: 240 Cs 121/22
  • 18.10.2022
  • Ungeeignetheit zum Führen von Kfz nach Autorennen trotz Geständnis und längerer vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • AG Hamburg, Urteil vom 29.09.2021, Az.: 711 Ns 45/21
  • 22.11.2021
  • Rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn Beiordnung rechtzeitig gestellt wurde.
  • LG Hamburg, Beschluss vom 21.05.2021, Az.: 601 Qs 18/21
  • 10.05.2020
  • "Polizeiflucht" kann dem Straftatbestand § 315d StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) unterfallen.
  • OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.07.2019, Az.:4 Rv 28 Ss 103/19
  • 04.02.2018
  • Strafbare Trunkenheisfahrt auch möglich bei Benutzung eines Segways in Straßenverkehr.
  • OLG Hamburg, Beschluss vom 19.12.2016, Az.: 1 Rev 76/16

Strafrecht und Strafverteidigung

Anwalt Strafrecht Hamburg / Strafverteidiger


Symbolfoto Anwalt Strafrecht HamburgAnwalt Strafrecht Hamburg: Die Kanzlei Roy & Roy Rechtsanwälte hat ihren Sitz in Hamburg. Wir sind als Strafverteidiger im gesamten Strafrecht tätig. In diesem Bereich hat der Anwalt und Strafverteidiger das oberste Ziel, ein rechtsstaatliches Verfahren für den Beschuldigten zu gewährleisten. Idealerweise steht am Ende der Bemühungen ein Freispruch des Angeklagten. Oftmals kann im Strafrecht schon frühzeitig die Einstellung des Verfahrens erwirkt werden. In allen anderen Fällen wird der Anwalt auf ein tat- und schuldangemessenes Urteil hinwirken. Dabei stellt der Strafverteidiger neben der Staatsanwaltschaft und den Gerichten ein unabhängiges und selbständiges Organ der Rechtspflege dar. Wie der Begriff Anwalt Strafrecht Hamburg bereits andeutet, sind wir in Hamburg, aber auch vor auswärtigen Gerichten tätig.


Was wir für Sie tun:

  • Tätigkeit als Strafverteidiger in sämtlichen Strafverfahren
  • Beratung und Vertretung im Ermittlungs-, Haupt- und Rechtsmittelverfahren - entgegen der Bezeichnung Anwalt Strafrecht Hamburg auch überregional
  • Unterstützung beim sog. Täter-Opfer-Ausgleich
  • Beratung und Vertretung bei Bewährungswiderruf und U-Haft
  • Verteidigung im Strafbefehlsverfahren
  • Interessenvertretung von Opfern und Zeugen



Vorladung zur Vernehmung (Polizei)

Besteht in Hamburg ein Anfangsverdacht gegen eine Person, so wird diese in der Regel von der Polizei Hamburg zur Vernehmung vorgeladen. Das Strafrecht räumt dem Beschuldigten hierbei die Gelegenheit ein, den Tatvorwurf auszuräumen. Wir können Ihre Verteidigung bereits übernehmen, wenn Sie etwa von der Polizei vorgeladen wurden. Als Anwalt und Strafverteidiger werden wir - anders als es der Begriff Anwalt Strafrecht Hamburg vermuten lässt - auch im Umland tätig. Wir raten dazu, sich durch einen Anwalt bzw. Strafverteidiger vertreten zu lassen und nicht vorschnell Angaben zu machen, die sich möglicherweise später nachteilig auswirken können.

Ermittlungsverfahren

Der Begriff Anwalt Strafrecht Hamburg lässt erahnen, dass wir im Strafrecht tätig sind. Mit demselben kommt der Bürger i.d.R. erst dann in Berührung, wenn die Staatsanwaltschaft / Polizei ein Ermittlungsverfahren einleitet. Ermittlungen im Strafrecht sind dabei sämtliche Beweiserhebungen, sowohl zugunsten als auch zulasten des Beschuldigten. Liegt bei Abschluss des Ermittlungsverfahrens ein hinreichender Tatverdacht vor, so wird die öffentliche Klage bei Gericht erhoben oder etwa wegen Geringfügigkeit von der Verfolgung abgesehen. Häufig kann der Anwalt und Strafverteidiger auf letzteres hinwirken. Liegt kein hinreichender Tatverdacht vor, so sieht das Strafrecht vor, dass das Ermittlungsverfahren einzustellen ist. Wir werden über die in der Bezeichnung Anwalt Strafrecht Hamburg bezeichnete Örtlichkeit hinaus aktiv.

Recht auf einen Strafverteidiger

Strafverteidiger Hamburg: Das Strafrecht ist mit dem Recht des Beschuldigten, einen Anwalt zu kontaktieren, untrennbar verbunden. Dieses Recht ist ausdrücklich in der StPO und der EMRK niedergelegt. Danach kann der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens einen Anwalt bzw. Strafverteidiger zu Rate ziehen. Von dieser Möglichkeit sollte der Beschuldigte Gebrauch machen, um sich nicht durch eine unüberlegte Äußerung in Schwierigkeiten zu bringen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf. Entgegen dem Begriff Anwalt Strafrecht Hamburg sind wir auch über die bezeichnete Örtlichkeit hinaus tätig.

Akteneinsicht im Strafrecht

Grundlage jeder Strafverteidigung ist die Akteneinsicht. Der Strafverteidiger muss im Strafverfahren über dasselbe Aktenmaterial verfügen wie z.B. die Staatsanwaltschaft Hamburg. Das Strafrecht räumt dem Strafverteidiger dieses Recht ausdrücklich ein. Nur auf diese Weise kann Klarheit über die bestehende Beweislage gewonnen und die Verteidigungsstrategie daran ausgerichtet werden. Akteneinsicht erhält der Strafverteidiger – anders als es der Begriff Anwalt Strafrecht Hamburg erwarten lässt - nicht nur in Hamburg, sondern bundesweit. Nach Akteneinsicht ist über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Verteidigungsschrift

Strafverteidiger Hamburg: Nach Sichtung der Akten kann der Strafverteidiger eine Verteidigungsschrift (Schutzschrift) bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Unabhängig von der Bezeichnung Anwalt Strafrecht Hamburg ist dies bundesweit möglich. Damit können vom Strafverteidiger Umstände vorgetragen werden, die den Tatverdacht ausräumen oder zu einer anderen Einschätzung der Strafbarkeit führen. Häufig kann der Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger mit der Verteidigungsschrift auf eine Verfahrenseinstellung hinwirken.

Durchsuchung

Das Strafrecht sieht die Durchsuchung als prozessuale Zwangsmaßnahme vor. Diese dient der Ergreifung oder Beweissicherung. Sie wird von einem Richter angeordnet, kann aber u.U. auch durch die Staatsanwaltschaft Hamburg und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden, vgl. Landgericht Hamburg (Beschluss v. 14.09.2009, Az.: 628 Qs 26/09). Die Durchsuchung erfolgt dann durch die Polizei Hamburg. Sind Sie von einer Durchsuchung betroffen, sieht das Strafrecht die Möglichkeit vor, einen Rechtsanwalt oder Strafverteidiger zu verständigen, um dessen Erscheinen zu ermöglichen.

Untersuchungshaft und Haftprüfung

Im Strafrecht kann zur Sicherung des Verfahrens Untersuchungshaft angeordnet werden. Der Beschuldigte kommt dann z.B. in die Untersuchungshaftanstalt Hamburg. Als Strafverteidiger haben wir entgegen der Bezeichnung Anwalt Strafrecht Hamburg bundesweit Zugang zu allen U-Haftanstalten. Gegen einen Haftbefehl bestehen die Rechtsbehelfe der Haftprüfung und Haftbeschwerde. Dies sieht das Strafrecht ausdrücklich vor. Die Haftprüfung sollte durch einen Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger beantragt werden. Zu erörtern ist, ob der Haftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen ist (Haftverschonung). Häufig kann der Strafverteidiger auf diese Art die Beendigung der U-Haft bewirken.

Anklageschrift und Hauptverfahren

Wenn das Ermittlungsverfahren im Strafrecht abgeschlossen wurde und hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten besteht, fertigt die Staatsanwaltschaft Hamburg ihre Anklageschrift an und sendet dieselbe an das Strafgericht. Dieses stellt dem Angeschuldigten die Anklage zu und prüft, ob zu Recht Anklage erhoben wurde. Der Angeschuldigte erhält nach geltendem Strafrecht Gelegenheit, Beweiserhebungen zu beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen. Dies sollte ein Anwalt im Strafrecht bzw. Strafverteidiger übernehmen. Stimmt das Gericht der Einschätzung der Staatsanwaltschaft zu, setzt es einen Hauptverhandlungstermin an. Der Begriff Anwalt Strafrecht Hamburg schließt dabei die Vertretung in Hamburgs Umland mit ein.

Strafbefehl

Im Strafrecht werden Fälle leichterer Kriminalität häufig im Strafbefehlsverfahren bewältigt. Das Strafrecht sieht dieses Verfahren allerdings nur bei Vergehen vor. Es findet dann keine mündliche Verhandlung statt. Stattdessen beantragt z.B. die Staatsanwaltschaft Hamburg den Erlass eines Strafbefehls, der auch schon die Rechtsfolgen (etwa Geldstrafe) beinhaltet. Wenn keine Bedenken entgegenstehen, hat der Richter den Strafbefehl zu erlassen. Der Anwalt im Strafrecht bzw. Strafverteidiger kann durch Einspruch gegen den Strafbefehl eine mündliche Verhandlung erzwingen. Dies sieht das Strafrecht ausdrücklich vor.

Einstellung wegen Geringfügigkeit

Oftmals können Anwalt oder Strafverteidiger die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit erreichen, gegebenenfalls gegen Auflagen. Hierzu setzen wir uns z.B. mit der Staatsanwaltschaft Hamburg in Verbindung. Ob eine Verfahrenseinstellung in Betracht kommt, ist allerdings eine Frage des Einzelfalles. Hierauf muss der Anwalt und Strafverteidiger hinweisen. Denn eine Einstellung wegen Geringfügigkeit kommt im Strafrecht nur dann in Betracht, wenn die Tat ein Vergehen zum Gegenstand hat und die Schuld des Täters gering ist. Zu berücksichtigen ist dabei, wie häufig der Beschuldigte mit dem Strafrecht in Konflikt geraten ist. Wie schon im Begriff Anwalt Strafrecht Hamburg anklingt, beraten wir Sie in Hamburg gerne zu den Einstellungsmöglichkeiten.

Freispruch

Anwalt Strafrecht Hamburg: Im Strafrecht endet ein Hauptverfahren im Idealfall mit einem Freispruch. Hierauf wirkt der Anwalt im Strafrecht und Strafverteidiger hin. Ist die Entscheidung rechtskräftig, so darf der Angeklagte wegen derselben Tat nicht noch einmal verurteilt werden. Nur unter bestimmten Umständen besteht z.B. für die Staatsanwaltschaft Hamburg die Möglichkeit, das Verfahren wieder aufzunehmen. Ein Freispruch kann auf unterschiedlichen Gründen beruhen, so etwa, wenn die Täterschaft nicht nachgewiesen werden konnte oder das vorgeworfene Verhalten nicht strafrechtlich relevant ist. Bei einem Freispruch sieht das Strafrecht die Kostentragung durch die Staatskasse vor.

Rechtsmittel im Strafrecht

Unter der Bezeichnung Anwalt Strafrecht Hamburg legen wir auch Rechtsmittel für Sie ein. Sollten Sie zu einer Geld- oder Haftstrafe verurteilt worden sein, besteht im Strafrecht die Möglichkeit, die Entscheidung des Gerichts mit einem Rechtsmittel (Berufung oder Revision) anzufechten. Hierbei ist allerdings auf die im Strafrecht geltende Rechtsmittelfrist zu achten, ansonsten wird das Urteil rechtskräftig. Vor diesem Hintergrund sollten Sie Kontakt mit uns als Anwalt und Strafverteidiger in Hamburg aufnehmen, damit die Frist für ein Rechtsmittel nicht verstreicht.

Bewährungswiderruf

Sind Sie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden und während der Bewährungszeit erneut in Konflikt mit dem Strafrecht geraten, kann z.B. die Staatsanwaltschaft Hamburg den Bewährungswiderruf beim zuständigen Gericht beantragen. Das Strafrecht verlangt, dass das Gericht Gelegenheit zur Äußerung gibt. Lassen Sie sich hierbei von einem Anwalt im Strafrecht bzw. Strafverteidiger vertreten, denn der Bewährungswiderruf hätte zur Folge, dass Sie die Freiheitsstrafe antreten müssen. Als Anwalt und Strafverteidiger können wir, wie es der Begriff Anwalt Strafrecht Hamburg schon vorgibt, in Hamburg aber auch bundesweit auf Alternativen zum Bewährungswiderruf hinwirken. Hierzu berät Sie Ihr Strafverteidiger Hamburg.

Verkehrsstrafrecht

Die Bezeichnung Anwalt Strafrecht Hamburg lässt auch darauf schließen, dass wir als Strafverteidiger häufig mit Straftaten aus dem Verkehrsstrafrecht betraut sind. Denn gegen den Verursacher eines Verkehrsunfalls kann u.U. ein Strafverfahren eingeleitet werden, so etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung. Trunkenheitsfahrten und Fahrten ohne Fahrerlaubnis geben ebenso wie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort bei „Parkremplern“, die in einer Großstadt wie Hamburg häufig vorkommen, Anlass zu Ermittlungen. Da es bundesweit zu Verkehrsdelikten kommt, sind wir nicht nur in Hamburg als Anwalt und Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht tätig.

Jugendstrafrecht

Der im Strafrecht tätige Anwalt und Strafverteidiger ist bemüht, Entwicklungs- oder Reifedefizite hervorzuheben oder auf typische Jugendverfehlungen hinzuweisen, um die Anwendung des Jugendstrafrechts zu ermöglichen. Bei jugendlichen Tätern kommt das Jugendstrafrecht immer zur Anwendung. Aber auch bei Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) kommt es in Betracht, in Hamburg sogar überdurchschnittlich häufig. Ab dem 21. Lebensjahr ist die Tat nach Erwachsenenstrafrecht zu beurteilen. Da dem Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke zugrunde liegt, kommen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafen zur Anwendung. Auch wenn die Bezeichnung Anwalt Strafrecht Hamburg dies nicht erkennen lässt, vertreten wir auch vor Jugendgerichten im Umland.

Entschädigung im Strafrecht

Das Strafrecht gibt dem Geschädigten die Möglichkeit, den aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch gegen den Beschuldigten bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Man spricht dann von einem Adhäsionsverfahren. In der Regel geht es um Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Wir können als Anwalt im Strafrecht und Strafverteidiger Entschädigungen im Adhäsionsverfahren vor Gerichten in Hamburg oder bundesweit für Sie geltend machen.

Opfervertretung und Nebenklage

Auch wenn es der Begriff Anwalt Strafrecht Hamburg nicht erkennen lässt, so vertreten wir auch Opfer von Straftaten. In bestimmten Fällen ermöglicht es das Strafrecht, sich mit der Nebenklage z.B. der Staatsanwaltschaft in Hamburg anzuschließen. Das Opfer kann sich vor Gericht durch einen Anwalt bzw. Strafverteidiger vertreten lassen und hat neben dem Recht, ständig in der Hauptverhandlung anwesend zu sein, das Recht, Täter und Zeugen zu befragen, Beweisanträge zu stellen und Erklärungen abzugeben. Mit der Nebenklage können Sie im Strafrecht erheblichen Einfluss auf die Verurteilung des Angeklagten nehmen. Gerne berät Sie Ihr Strafverteidiger Hamburg.

Zeugenbeistand im Strafrecht

Zwar lässt die Bezeichnung Strafverteidiger Hamburg dies nicht erkennen, aber auch Zeugen können einen Rechtsanwalt als rechtlichen Beistand zu einer Vernehmung hinzuziehen. Wenn Sie es vorziehen, in Begleitung durch einen Anwalt oder Strafverteidiger zu Ihrer Vernehmung zu erscheinen, so können wir Ihnen bei Gericht zur Seite stehen. Der Anwalt bzw. Strafverteidiger hat ein Anwesenheitsrecht bei Vernehmungen, kann Verstöße gegen Prozessrecht beanstanden und Zeugenrechte geltend machen. Auch wenn es der Begriff Anwalt Strafrecht Hamburg nicht zum Ausdruck bringt, so stehen wir Ihnen auch außerhalb Hamburgs zur Verfügung.

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