Roy & Roy Rechtsanwälte
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Aktuelle Urteile
  • Anwalt Erbrecht Hamburg
  • An dieser Stelle präsentieren wir Ihnen in regelmäßigen Abständen aktuelle Urteile zum Thema Erbrecht:
  • 24.05.2014
  • Ist in Bezug auf eine ebenfalls zum Nachlass gehörende Beteiligung an einer Gesellschaft die unbeschränkte Testamentsvollstreckung angeordnet worden, so übt der Testamentsvollstrecker die Gesellschafterbefugnisse aus.
  • BGH, Urteil vom 13.05.2014, Az.: II ZR 250/12
  • 30.04.2014
  • Geldentschädigungsansprüche, die auf einer Verletzung des Persönlichkeitsrechtes basieren, sind nicht vererblich.
  • BGH, Urteil vom 29.04.2014, Az.: VI ZR 246/12
  • 22.05.2013
  • Ein Testament mit dem Inhalt "Das Haus und meine anderen Sachen soll bekommen, wer sich bis zum Tode um micht kümmert", ist nichtig. Eine solche Verfügung von Todes wegen ist im Erbrecht nicht auslegungsfähig
  • OLG München, Beschluss v. 22.05.2013, Az.: 31 Wx 55/13
  • 24.04.2013
  • Wird die Ernennung des Testamentsvollstreckers abgelehnt, so kann auch der Vermächtnisnehmer u.U. dagegen Beschwerde einlegen. Das Erbrecht sieht insoweit ein eigenes Beschwerderecht des Vermächtnisnehmers vor
  • BGH, Beschluss v. 24.04.2013, Az.: IV ZB 42/12
  • 19.07.2012
  • Dem Betreuer des Verstorbenen kann vorrangiges Totenfürsorgerecht zustehen
  • LG München II, Urteil vom 19.07.2012, Az.: 8 S 1752/12
  • 16.07.2012
  • Kinder können Schlusserben sein, auch wenn das Testament sie nicht als solche bezeichnet
  • OLG München, Beschluss vom 16.07.2012, Az.: 31 Wx 290/11

Erbrecht und Nachlassrecht

Pflichtteilsrecht

Anwalt Erbrecht Hamburg


Symbolfoto Anwalt Erbrecht Hamburg Anwalt Erbrecht Hamburg: Die Kanzlei Roy & Roy Rechtsanwälte Hamburg und ist im gesamten Erb-, Nachlass- und Pflichtteilsrecht tätig. In der Praxis wird der Übergang des Vermögens auf die Erben häufig nur unzureichend geregelt. Dabei kann eine rechtzeitige Planung späteren Erbstreitigkeiten vorbeugen. Hierbei ist der im Erbrecht tätige Rechtsanwalt gerne behilflich. Da Fragen des Erbrechts oft als unangenehm empfunden werden, neigen auch Angehörige dazu, diese Themen zu umgehen. Andererseits ist es für den künftigen Erblasser wichtig, sich nicht durch finanzielle Interessen potentieller Erben leiten zu lassen. Demgemäß beraten wir Sie zu sämtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die das Erbrecht bietet. Wir werden abweichend von der Bezeichnung Rechtsanwalt Erbrecht Hamburg auch in Schleswig-Holstein und Niedersachsen für Sie tätig.


Was wir für Sie tun:

  • Anwaltliche Beratung und Vertretung im gesamten Erbrecht
  • Tätigkeit entgegen der Bezeichnung Anwalt Erbrecht Hamburg auch im Umland
  • Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten
  • Berliner Testament / Vor- und Nacherbschaft
  • Vermächtnisse, Auflagen und Bedingungen
  • Testamentsanfechtung und Erbausschlagung
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Testamentsvollstreckung



Erbrecht in Hamburg und Umgebung

Die Kombination Anwalt Erbrecht Hamburg macht deutlich, dass wir uns vorwiegend in Hamburg mit erbrechtlichen Fragestellungen befassen. Für erbrechtliche Probleme stehen wir unseren Mandanten aber auch außerhalb der Stadt Hamburg zur Verfügung. Das geltende Recht bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, um die Erbfolge rechtzeitig zu regeln. Der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen kommt dabei besondere Bedeutung zu. Stellt etwa die vom Erblasser und seinem Ehegatten bewohnte Immobilie den Hauptteil des Nachlasses dar, so sieht sich der überlebende Ehegatte oftmals mit Ansprüchen der Abkömmlinge konfrontiert. Dies führt nicht selten zur Teilungsversteigerung von Immobilien. Dieses Ergebnis entspricht in der Regel nicht dem Willen des Erblassers. Als in Hamburg tätige Rechtsanwälte beraten wir Sie gerne zu den vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht.

Testament

Um unliebsame Folgen der gesetzlichen Erbfolge zu vermeiden, kommt eine Verfügung von Todes wegen in Betracht. Mit dieser kann die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt werden. Das Testament stellt die häufigste Verfügung von Todes wegen dar. Es kann z.B. Regelungen zur Alleinerbschaft, zur Enterbung und zur gegenseitigen Erbeinsetzung enthalten. Aber auch eine abweichende quotenmäßige Verteilung des Nachlasses ist denkbar. Dies eröffnet eine Vielzahl von Optionen, welche die Umsetzung persönlicher Vorstellungen ermöglicht. Der Rechtsanwalt gestaltet das Testament sodann in enger Zusammenarbeit mit dem Erblasser. Dabei werden wir entgegen der Bezeichnung Anwalt Erbrecht Hamburg auch im Umland tätig.

Enterbung

Nach geltendem Recht besteht die Möglichkeit, mittels eines Testaments bestimmte Personen von der Erbfolge auszuschließen. Dies wird Enterbung genannt. In der Regel steht dem Enterbten aber der sog. Pflichtteilsanspruch zu. Dieser kann nur unter bestimmten Voraussetzungen vollständig entzogen werden. Pflichtteilsansprüche sollten durch einen Rechtsanwalt, gegebenenfalls mit einer Pflichtteilsklage, geltend gemacht werden. Dem Oberbegriff Anwalt Erbrecht Hamburg entgegen werden wir auch im Umland für Sie tätig.

Berliner Testament

Als Berliner Testament wird ein durch Ehepartner oder Lebenspartner gemeinschaftlich erstelltes Testament bezeichnet, in dem sich die Unterzeichner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Des Weiteren wird geregelt, wer nach dem Tode des zuletzt Verstorbenen den Nachlass erben soll. Das Berliner Testament kann unabhängig von seinem Namen bundesweit und somit auch in Hamburg eingesetzt werden. Unter dem Stichwort Anwalt Erbrecht Hamburg beraten wir Sie zu den Folgen und Voraussetzungen eines Berliner Testaments und unterstützt Sie bei dessen Gestaltung.

Erbvertrag

Das Gesetz sieht vor, dass der künftige Erblasser über den Nachlass auch durch einen Erbvertrag verfügen kann. Im Gegensatz zu einem Testament kann ein Erbvertrag aber nicht ohne weiteres widerrufen oder geändert werden. Da es sich um eine vertragliche Ausgestaltung handelt, sind die getroffenen Regelungen nicht einseitig abänderbar. Daher sollte sich der künftige Erblasser vor Abschluss eines Erbvertrages durch einen im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen.

Vorerbe und Nacherbe

Das Gesetz ermöglicht es auch, die Vor- und Nacherbschaft zu regeln. Der Erblasser kann damit über Generationen Einfluss auf seinen Nachlass nehmen. Dem Vorerben fällt der Nachlass nur solange zu, bis der Nacherbfall eintritt. Vereinfacht gesagt hängt das Ende der Vorerbschaft von einem durch Testament oder Erbvertrag geregelten Ereignis (z.B. Heirat) oder dem Tode des Vorerben ab. Mit dem Eintritt des Ereignisses fällt der Nachlass dem Nacherben zu. Der Vorerbe kann von Beschränkungen und Verpflichtungen durch den Erblasser befreit werden. In jedem Fall ist in diesem Bereich eine Beratung durch den Anwalt anzuraten. Gemäß der Bezeichnung Anwalt Erbrecht Hamburg übernehmen wir dies gerne für Sie.

Erbengemeinschaft

Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben (Erbengemeinschaft). Vor der Verteilung der Erbmasse haften die Miterben gesamtschuldnerisch für Nachlassverbindlichkeiten. Gehört ein Anspruch zum Nachlass, so kann der Schuldner nur an alle Erben gemeinschaftlich leisten. Die Kombination Anwalt Erbrecht Hamburg deutet an, dass wir Ansprüche auch für die Erbengemeinschaft durchsetzen, sowohl in Hamburg als auch in der gesamten Metropolregion.

Erbauseinandersetzung

Von einer Erbauseinandersetzung spricht der im Erbrecht tätige Anwalt, wenn sich die Erbengemeinschaft auflöst. Bestehen keine Nachlassverbindlichkeiten mehr, wird der übrig bleibende Teil entsprechend den jeweiligen Erbquoten verteilt. Gehört eine Immobilie zum Nachlass und können sich die Erben nicht über deren Verbleib einigen, so besteht die Möglichkeit einer sog. Teilungsversteigerung. Ihr Anwalt kann letztere für Sie einleiten. Dabei ist er nicht auf Hamburg beschränkt.

Auflage, Bedingung und Vermächtnis

Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass eine Verfügung von Todes wegen Auflagen, Bedingungen und Vermächtnisse beinhalten kann. Bei einer Auflage wird z.B. ein Erbe zu einer Leistung verpflichtet. Ein Anspruch des Begünstigten entsteht jedoch nicht. Bei einer Bedingung hat der Anwalt besonders auf eine mögliche Sittenwidrigkeit zu achten. Mittels eines Vermächtnisses kann der Erblasser auch Personen, die nicht den Status eines Erben im Sinne des Gesetzes haben, Gegenstände bzw. Vermögensvorteile zuwenden. Im Gegensatz zur Auflage hat der Vermächtnisnehmer allerdings einen Anspruch auf den vermachten Gegenstand. Zu den genannten Gestaltungsmöglichkeiten berät Sie ihr Anwalt.

Anfechtung des Testaments

Für den Fall, dass ein Erbe nicht mit dem Testament einverstanden ist, kann das Testament angefochten werden. Eine solche kann der Anwalt für seinen Mandanten erklären. Gründe für eine Anfechtung können z.B. ein Erklärungs- oder Inhaltsirrtum sowie Drohung und Täuschung sein. In solchen Fällen ist insbesondere die Anfechtungsfrist zu beachten. Unter der Bezeichnung Anwalt Erbrecht Hamburg beraten wir Sie auch zu den Anfechtungsmöglichkeiten und den daraus resultierenden Folgen.

Ausschlagung der Erbschaft

Neben der Annahme einer Erbschaft ist auch deren Ausschlagung möglich. Zumeist wird die Überschuldung des Nachlasses Grund für die Ausschlagung sein. Aber auch persönliche Gründe sind denkbar. Selbst die Ausschlagung zu Gunsten anderer Erben kommt vor. Dieser Schritt sollte allerdings gut überlegt sein und nicht ohne Beratung durch einen Anwalt erfolgen. Auch für die Erbausschlagung sieht das Erbrecht eine Frist vor, die zu beachten ist.

Pflichtteilsanspruch (Pflichtteilsrecht)

In Fällen, in denen die gesetzliche Erbfolge aufgrund einer Verfügung von Todes wegen nicht zum Zuge kommt (z.B. bei Enterbung), kann u.U. ein Pflichtteil beansprucht werden. Wurde zwar ein Erbteil hinterlassen, der jedoch geringer als der Pflichtteil ist, kann die Differenz als Pflichtteilsrestanspruch gegenüber den Miterben geltend gemacht werden. Bei Bedarf können wir Ihren Pflichtteilsanspruch im Klagewege geltend machen. Dabei werden wir - entgegen der Bezeichnung Anwalt Erbrecht Hamburg - auch über die Stadtgrenzen hinaus für Sie aktiv.

Pflichtteilsergänzung (Pflichtteilsrecht)

Dagegen besteht ein Pflichtteilsergänzungsanspruch nur dann, wenn der Erblasser schon zu Lebzeiten anderen Erben etwas zukommen ließ oder Dritte beschenkte. Dann ist das im Erbfall vorhandene Vermögen geschmälert. Mit dem Pflichtteilsergänzungsanspruch kann die Differenz zu dem Pflichtteil verlangt werden, der sich ohne die vorherige Schenkung ergeben würde. In diesem Zusammenhang ist besonders auf die neuen Verjährungsregeln zu achten, so dass ein Anwalt zu Rate gezogen werden sollte. Wir setzten auch den Pflichtteilsergänzungsanspruch für Sie durch.

Patientenverfügung

Auch eine sog. Patientenverfügung kann erstellt werden. Unter dem Oberbegriff Anwalt Erbrecht Hamburg gestalten wir diese für Sie. Bei der Patientenverfügung (Patiententestament) handelt es sich um ein Dokument, in dem der potentielle Patient verbindlich festlegt, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten (lebensbedrohlichen) Situationen durchgeführt oder eben unterlassen werden sollen. Gerne erarbeiten wir eine solche Patientenverfügung mit Ihnen. Dazu bietet sich ein persönliches Gespräch in unseren Kanzleiräumen an.

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht zählt ebenfalls zum Erbrecht im weiteren Sinne. Mit einer Vorsorgevollmacht kann festgelegt werden, wer für den Fall, dass der Betroffene zum Pflegefall wird und selbst keine Vollmacht mehr erteilen kann, für ihn handeln soll. Es kann somit für den Ernstfall eine Person bevollmächtigt werden, die dann rechtsverbindliche Erklärungen im Namen des Patienten abgeben kann. Lassen Sie sich hierbei unbedingt von einem Anwalt beraten, damit Ihr Wille im Fall der Fälle auch tatsächlich Beachtung findet.

Testamentsvollstrecker

Im Erbrecht kann auch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers Gegenstand einer letztwilligen Verfügung sein. Als Testamentsvollstrecker kann der Erblasser eine Person seines Vertrauens einsetzen. Diese hat dann dafür Sorge zu tragen, dass die letztwilligen Verfügungen des Erblassers ordnungsgemäß ausgeführt werden. Das Gesetz sieht allerdings vor, dass das Amt des Testamentsvollstreckers von der benannten Person angenommen oder verweigert werden kann. Die Höhe der Vergütung für den Testamentsvollstrecker kann in der Verfügung von Todes wegen festgelegt werden. Unter der Bezeichnung Anwalt Erbrecht Hamburg beraten wir Sie zu allen Fragen der Testamentsvollstreckung.



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